Sonderöffnungzeiten: 24.12. geschlossen, 27.12. bis 30.12. bis 20 Uhr geöffnet, 31.12. bis 16 Uhr geöffnet (Filiale Delmenhorst bis 14 Uhr geöffnet)
Wir richten unser gesamtes Handeln nach diesem Grundsatz aus und bieten Ihnen stets beste Servicequalität.
Wenden Sie sich im Garantiefall bitte immer direkt an uns!
Den hochwertigen Charakter unserer Möbel unterstreichen wir mit einem speziellen
Leistungsversprechen. Auf alle bei uns neu erworbenen Möbel, die das Garantiesiegel tragen,
gewähren wir Ihnen unter folgenden Voraussetzungen 5 Jahre Garantie:
» Garantiebeginn ist der Zeitpunkt, an dem wir die Möbel an Sie aushändigen. Erst nach Ablauf von 5 Jahren ab diesem Zeitpunkt erlischt die Garantie. Ein Garantieanspruch ist ausschließlich durch Sie, unseren Kaufvertragspartner, geltend zu machen für die im Garantiepass eingetragene Ware.
» Der Garantiefall ist direkt an uns, Ihren Garantiepartner, zu melden und die Garantie entsprechend einzufordern.
» Die Fertigung der mit 5 Jahren Garantie versehenen Möbel unterliegt einem intensiven Überwachungs- und Kontrollprozess. Nur so ist es möglich, dass die hergestellten Möbel mängelfrei in Bezug auf Material und Verarbeitung sind.
» Sollte der Fall eines Garantieanspruches eintreten, so wird der von uns beauftragte Kundendienst entscheiden, ob entweder der Mangel durch Reparatur beseitigt oder Ihnen das beanstandete Produkt durch ein neues ersetzt wird.
» Ist es nicht möglich, das beanstandete Produkt wieder instandzusetzen, und liefern wir Ihnen im Austausch eine neue Ware, verpflichtet sich der Kunde zur Herausgabe des mit Mängeln behafteten Produktes.
» Ist es uns nicht möglich, die beanstandete Ware instandzusetzen oder gegen Neuware zu ersetzen, so werden wir einen adäquaten Ersatz gleicher Art und Güte zur Verfügung stellen. Hierbei sind produktbedingte Farb- und Oberflächendifferenzen nicht immer auszuschließen, daher kann hieraus kein Anspruch auf Ausgleich eines Schadens abgeleitet werden.
» Ein Garantieanspruch besteht nicht bei Abnutzung durch die sachgerechte Nutzung der Ware.
» Die Garantie deckt weder den finanziellen Ausgleich eines Schadens, Ersatzansprüche noch jegliche weiterreichende Ansprüche ab.
» Rechtliche Regelungen wie das Gewährleistungsrecht oder das Produkthaftungsgesetz werden durch diese Garantie nicht berührt und bleiben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestehen.
» Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Nachweis des Kaufes vorzulegen. Dies kann in Form des Kaufvertrages bzw. des Rechnungsdokumentes erfolgen.